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Verhaltensregeln auf und um den Übungsplatz
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Jeder Hundeführer ist für seinen Hund verantwortlich und hat darauf zu achten, dass er andere Hundeführer und deren Hunde nicht in Gefahr bringt.
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Jeder Hundeführer hat gegenüber anderen Hundeführern Rücksicht walten zu lassen.
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Für jeden Hund, der den Übungsplatz betritt, muss Impf- und Versicherungsschutz bestehen.
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Vor dem Betreten des Übungsplatzes müssen die Hunde die Möglichkeit haben, sich außerhalb des Übungsplatzes zu lösen.
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Bei dem Spaziergang darf der Hund keine Spaziergänger, Radfahrer, Jogger usw. belästigen. Bitte achten Sie darauf, dass im Stadtgebiet Oschersleben Anleinpflicht besteht.
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Das Betreten des Übungsplatzes während der Übungsstunden, ist nur auf Anweisung und unter Aufsicht eines Übungsleiters gestattet.
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Alle Hundeführer haben sich an die Anweisungen der Übungsleiter zu halten.
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Sämtliche Geräte sind nur unter Anweisung und Aufsicht eines Übungsleiters zu benutzen.
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Kinder sind zu beaufsichtigen, damit sie sich selbst nicht in Gefahr bringen und den Übungsbetrieb nicht stören.
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Wenn der Hund sich auf dem Übungsplatz löst, hat der Hundeführer dies unverzüglich zu beseitigen.
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Auf der Terrasse sind die Hunde anzuleinen.
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Hunde über 6 Monate haben keinen Zutritt zum Vereinsheim.
- Das Rauchen ist im Vereinsheim generell verboten !
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